Der Skipass ist ein persönlicher Ausweis, durch den Namen oder das Foto des Inhabers gekennzeichnet, nicht übertragbar, nicht umtauschbar und kann nicht ersetzt oder verändert werden. Der Mehrtagesskipass ist durch die Buchstaben M (für Männer), F (für Frauen), S (für Senioren), J (für Kinder unter 16 Jahren), B (für Kinder unter 8 Jahren) gekennzeichnet.
Mit der Unterschrift für die Annahme des kostenlosen Skipasses mit Foto (B) für das minderjährige Kind (Ausweis erforderlich) erklärt der Empfänger, die Bestimmung für Fahrgäste zu kennen und jede Verantwortung in Zusammenhang mit der Benützung der Anlagen durch das Kind zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass die Benützung der Anlagen unter direkter Beaufsichtigung erfolgt.
Für jegliche Art von Ermäßigung (Kinder, Senioren, Behinderte) ist ein Ausweis erforderlich. Selbsterklärungen werden nicht angenommen.
Die Skipassdauer kann nicht verlängert werden und der Umtausch von Kronplatz-Skipässen auf Dolomiti Superski-Skipässe und umgekehrt ist nicht möglich.
Der Inhaber ist für die korrekte Handhabung des Skipasses bzw. der Punktekarte verantwortlich.
Gestohlene und vorsätzlich beschädigte oder entzogene Skipässe werden weder rückerstattet noch durch neue ersetzt.
Der Skipassinhaber muss den Skipass bei Aufforderung (des Liftpersonals oder der Inspektoren) an den Anlagen vorweisen und die eigene Identifizierung ermöglichen.
Das Risiko bei Missbrauch oder Umtausch: Entzug oder Annullierung des Skipasses. Zivil- und strafrechtliche Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Die Wertkarte ist übertragbar und gilt nur in der Saison, für die sie ausgestellt wird.
Die Fahrkarte (Skipass oder Wertkarte) erfüllt die Auflagen der Steuerquittung (Dekret vom 30.06.1992-Art. 1).
Es wird nicht dafür gehaftet, dass alle Anlagen in Betrieb und alle Pisten des DOLOMITI SUPERSKI befahrbar sind. Zu Saisonbeginn und zu Saisonende (nach dem 24.03.2008) ist die Schließung von Anlagen und eingeschränkter Skibetrieb möglich: die Skipässe werden von den Liftanlagen, bei welchen die Schneelage und die Skifahreranzahl den Betrieb ermöglichen, bis zum 19.04.2009 angenommen.
Die Einstufung der Pisten ist unverbindlich: es wird nicht die Befahrbarkeit aller Pisten garantiert. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren der Skipisten außerhalb der Betriebszeiten verboten.
Die Annahme der Saisonskipässe (siehe Art. 11) wird bis zum 24.03.2009 garantiert: sollten die Schneelage und die Skifahreranzahl den Betrieb der Anlagen nach diesem Datum ermöglichen, so werden die Saisonskipässe bis zum 19.04.2008 von den offenen Anlagen angenommen.
Der Skipass wird nicht rückerstattet, außer aus Kulanzgründen bei Skiunfällen und in diesem Fall nur wenn es sich um einen Mehrtageskipass mit Namen oder Foto handelt. Der Skipass muss - im Interesse des Verunglückten - so schnell wie möglich, d.h. innerhalb des Verfallsdatums, in der Skipassausgabestelle abgegeben werden. Für die Rückerstattung ab dem Rückgabetag sind folgende Unterlagen notwendig:
Skipass für die Entwertung als Voraussetzung für die Rückerstattung der nicht benutzten Tage.
ärztliche Bescheinigung ausgestellt von einem Arzt, der im Dolomiti Superski-Gebiet tätig ist, oder im Krankenhaus, wo der Verletzte eingeliefert wurde. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Skipassinhaber wegen der Verletzung nicht mehr skilaufen kann.
Die Errechnung des Rückerstattungsbetrages erfolgt auf Grund des Preises der bereits abgefahrenen Skipasstage. Das gleiche gilt für die Rückvergütung der Saisonskipässe. Für den Tagesskipass ist keine Rückerstattung möglich. Begleitpersonen haben kein Anrecht auf Rückerstattung.
Der Skifahrer fährt auf eigenes Risiko und Gefahr. Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er weder andere Personen gefährdet noch Personen oder Sachen Schaden zufügt. Der Skifahrer hat die Fahrweise seinem Können anzupassen und die Gelände-, Sicht- und Schneeverhältnisse sowie die durch Hinweistafeln gebotenen Vorschriften zu beachten.